-Die dritte Vergleichsachse ist historisch. Die Beitragsbemessungsgrenze, die heute den Knick bei 66.150 Euro erzeugt, hat sich in den letzten zwanzig Jahren langsamer entwickelt als die Median-Löhne. 1990 lag sie für die gesetzliche Krankenversicherung bei rund 39.150 Mark im Jahr — etwa beim 1,4-fachen des damaligen Bruttomedianlohns. Bis 2010 stieg sie auf das 1,5-fache. 2026 liegt sie nominal bei 66.150 Euro, aber das entspricht — wegen der starken Lohnspreizung im oberen Drittel — nur noch dem 1,2-fachen des heutigen Medianlohns. Die Grenze ist also relativ zur Mitte gewandert.
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